Psychiatrische Spitex

Menschen, die Unterstützung benötigen, sind selten nur in einem Bereich eingeschränkt. Oft ist ihre ganze Existenz betroffen. Die Psychiatrische Spitex nimmt Sie und Ihre Situation ernst und hilft Ihnen – soweit es möglich ist – in allen Bereichen. Dabei spielt es auch eine grosse Rolle, wie Sie Ihr eigenes «In-der-Welt-Sein» verstehen. Ihre Meinung darüber entscheidet, welche Möglichkeiten Sie für die eigene Zukunft in Betracht ziehen. Jede Person steht je nach Situation und Ausprägung der Krankheit an einem anderen Punkt. Wir nehmen Sie und Ihre Bedürfnisse wahr. Was brauchen Sie? Wie können wir Sie dabei unterstützen, Ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten? Wie können Sie lösungsorientiert handeln?

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden alle Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % geht zulasten der Klientin oder des Klienten und wird von der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Alle in der Schweiz anerkannten Krankenkassen übernehmen diese Leistungen (gemäss Artikel 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung). Patienteneigenbeteiligung, je nach Wohnsitzkanton, an dem Pflegeleistungen nach KLV bezogen werden. Sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt diese die Eigenbeteiligung sowie den Selbstbehalt.